Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine klare Regel: Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen wird die Maklerprovision geteilt. Was das für Ludwigshafen heißt — ohne Kleingedrucktes.
Beauftragt der Verkäufer einen Makler, muss der Käufer höchstens denselben Betrag zahlen wie der Verkäufer. In der Praxis: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision je zur Hälfte. Eine Vereinbarung, die das umgeht, ist unwirksam. Gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist.
Marktüblich rund 7,14 % inkl. MwSt. gesamt — also je 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Die Provision ist kein Festpreis, sondern verhandelbar und wird im Maklervertrag festgehalten.
Erst, wenn durch die Vermittlung ein wirksamer, notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande kommt. Kommt kein Verkauf zustande, fällt in der Regel keine Provision an. Mehr zum Gesamtablauf: Immobilie verkaufen 2026.
Nein. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird sie nach § 656c BGB geteilt.
Nein, sie ist verhandelbar. Marktüblich sind in RLP rund 3,57 % je Seite inkl. MwSt.
Erst bei einem wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrag.
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